Aktuelles

Echo zum unserem WinterSchulFest 2024:

Sehr geehrte Eltern der Klassenstufe 4 der Grundschule,

am 09. Februar 2024 erhält Ihr Kind die Bildungsempfehlung für die weiterführende Schule, an der die Anmeldung dann bis zum 01. März 2024 vorliegen muss.

Die Anmeldung an unserer Schule ist derzeit zu folgenden Zeiten geplant:

Freitag, 09. Februar 2024              10.00 – 12.30 Uhr
Montag, 12. Februar 2024            10.00 – 12.30 Uhr
Dienstag, 13. Februar 2024           10.00 – 12.30 Uhr
Mittwoch, 14. Februar 2024         10.00 – 12.30 Uhr
Montag, 26. Februar 2024            08.00 – 12.30 Uhr
Dienstag, 27. Februar 2024           08.00 – 12.30 Uhr
Mittwoch, 28. März 2024             08.00 – 12.30 Uhr
Donnerstag, 29. Februar 2024      08.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 01. März 2024                  08.00 – 10.00 Uhr

Bei der Anmeldung legen Sie bitte vor:

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – als Original)
  2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  4. den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten – als Original
  5. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
  6. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie
  7. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

Das Formular für den Aufnahmeantrag können Sie auch auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice unter: https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119 abrufen.

Hinweis für Buskinder!
Bei Wechsel von der Grundschule in die Oberschule muss eine Änderungsmitteilung des Bildungstickets erfolgen.
Link Antrag/Änderung Bildungsticket: https://www.vms.de/ticket/bildungsticket/

Wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit!
Frank Hunger
Schulleiter


Wir haben es wieder geschafft!

Am 15.09.2023 kurz nach 14.30 Uhr ist die Anspannung von uns allen abgefallen. Die Jury teilte uns mit, dass wir das Qualitätssiegel für berufliche Orientierung verteidigen konnten.
Damit dürfen wir diese Auszeichnung für weitere 5 Jahre tragen, und das bereits zum 4. mal. Eine beispielhafte Teamleistung hat ihren vorläufigen Höhepunkt gefunden. Schüler, Lehrer, Eltern und Kooperationspartner konnten durch eine weitgehend übereinstimmende Argumentation überzeugen. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken!


Wir stellen uns vor:

https://www.youtube.com/watch?v=DzGMl7pgdc8


Achtung!   Ich bin verpflichtet, Ihnen folgende

Information zum Schüleraufnahmeverfahren Schuljahr 2024/2025 mitzuteilen.

Sehr geehrte Eltern,

das Schüleraufnahmeverfahren – Klassenstufe 5 – für das Schuljahr 2024/2025 hat begonnen. Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Oberschule entschieden haben. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Oberschule besteht. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Aufnahme an der Oberschule, welche Ihre Anmeldung entgegengenommen hat. Ihr Recht als Eltern auf Aufnahme Ihres Kindes wird durch die an der jeweiligen Schule verfügbaren Ausbildungsplätze (Anzahl der Klassen und Schüler pro Klasse) begrenzt. Sollten demnach mehr Schüler angemeldet werden, als Aufnahmekapazitäten an der Schule vorhanden sind, ist die Durchführung eines Auswahlverfahrens nach sachgerechten Kriterien unerlässlich.

Es werden für diesen Fall die folgenden Auswahlkriterien für die freien Plätze unter Berücksichtigung der Gewichtung bei inklusivem Unterricht und der Anzahl der zum Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht zu versetzenden Schüler sowie der anderweitig zugewiesenen Schüler in der nachfolgend genannten Reihenfolge und entsprechender Gewichtung herangezogen:

  1. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, soweit die Inklusionsbedingungen an der Schule erfüllt werden, schwerbehinderte Schüler,
  2. Härtefälle (Unzumutbarkeit der Beschulung an einer anderen nächstgelegenen und aufnahmefähigen Schule),

– darunter fällt insbesondere ein unzumutbarer Schulweg (Hauptwohnsitz – Schule) an Alternativschule, d. h. kein Schüler ist abzulehnen, der keine andere aufnahmefähige Schule innerhalb von 60 Minuten erreichen kann,

Sie haben die Möglichkeit, auf dem Anmeldebogen oder Beifügung eines Schreibens zu den Anmeldeunterlagen auf das Vorliegen einer besonderen Härtesituation hinzuweisen.

  1. Geschwister von Schülern, die auch in der Anmeldung folgenden Schuljahr diese Schule gemeinsam besuchen werden,
  2. Dauer des Schulweges

– ausschlaggebend ist die Wegedauer vom Hauptwohnsitz aus (im Falle des elterlichen Wechselmodells ist das arithmetische Mittel aus den jeweiligen Schulwegen zu bilden)

– die Wegedauer ergibt sich für fußläufige Schüler aus der über ein öffentlich zugängliches Entfernungsermittlungstool (z. B. Google Maps) zu ermittelnden Wegstrecke, für deren Bewältigung drei Minuten je 200 Metern anzusetzen sind, und für Fahrschüler, für die gemäß der Satzung des zuständigen Verkehrsverbundes Anspruch auf eine erstattungsfähige Schülerbeförderung besteht bzw. – soweit Letztere keine sog. Mindestentfernungen regelt – für die gemäß Ziffer 3.1 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern von einem unzumutbaren fußläufigen Schulweg ausgegangen wird, über das Fahrplantool des zuständigen Verkehrsverbundes,

  1. Zufallsprinzip (Losverfahren)

– kommt nur zur Anwendung, sofern an der Kapazitätsgrenze mehrere Anmeldungen mit identischen Voraussetzungen vorliegen,

Am 13. Mai 2024 sollen Sie den Aufnahmebescheid bzw. ggf. einen Ablehnungsbescheid erhalten.

Kann Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden, erfolgt eine Umlenkung an die nächstgelegene, nach Aufnahme der dort eingegangenen Erstanträge noch aufnahmefähigen und geeigneten (Wunsch-)Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Sofern nach der ersten Aufnahmeentscheidung weitere Kapazitäten an unserer Schule entstehen sollten (z. B. durch Wegzüge; Versetzungen von Schülern, die ursprünglich nicht versetzt werden sollten; Rücknahmen von Anträgen) wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen die Ablehnungsbescheide (mindestens ein Monat und drei Werktage nach Erlass dieser) ein Nachrückverfahren durchgeführt. Hierbei sind auch alle Antragsteller, die sich erstmalig an unserer Schule anmelden (z. B. aufgrund kurzfristigen Zuzugs oder Ablehnung durch die Wunschschule und Zuweisung zu einer weniger erwünschten Schule) zu berücksichtigen. Es kommen die gleichen Kriterien, wie beim Erst-aufnahmeverfahren zur Anwendung.

Kann auch im Nachrückverfahren eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, verbleibt es bei der erfolgten Umlenkung wie oben beschrieben. Für die im Nachrückverfahren vorgetragenen Erstanträge, die abgelehnt worden sind, erfolgt die Umlenkung im vorgenannten Sinn.

Frank Hunger
Schulleiter


Achtung! Information zum Anmeldeverfahren ukrainischer Kinder und Jugendlicher:

Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet.
Das Portal ist seit dem 25.03.2022 unter folgendem Link zu erreichen: https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine

Auswertung Schulversuch Gemeinschaftsschule

Spezifische Auswertung des Schulversuches Gemeinschaftsschule für unsere Schule

Am 20. März 2017 fand in Dresden die Abschlussveranstaltung zum Schulversuch „Schule mit besonderem pädagogischen Profil / Gemeinschaftsschule“ statt. In dieser Veranstaltung wurden die Ergebnisse des Schulversuches in ihrer Gesamtheit vorgestellt. Eine schulspezifische Auswertung wurde jeder Schule in schriftlicher Form übergeben.

In diesem Bericht werden sechs Bewertungskriterien vorgestellt. Stellvertretend für alle hier die grafische Auswertung zur Schulfreude:

sv_schulfreude

Zur Messung der Schulfreude wurden die Schülerinnen und Schüler gefragt, wie es ihnen derzeit in der Schule gefällt. Die Abbildung zeigt die prozentualen Anteile der Antwortkategorie „sehr gut“ im Zeitverlauf von Klassenstufe 6 über 8 zu 10. Die blaue Linie ist das Ergebnis der Befragung an unserer Schule. Mit der roten Linie werden sachsenweit ausgewählte Vergleichsoberschulen im Durchschnitt dargestellt, mit der Grauen ausgewählte Vergleichsgymnasien. Die Ergebnisse wurden im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung durch die TU Dresden ermittelt.

Die weiteren Auswertungen der Bewertungskriterien liegen an der Schule vor.

Wir sind über das Ergebnis hocherfreut.