Alle Beiträge von F. Hunger

Aktuelles

Achtung!  –  Informationen zum Anmeldeverfahren für die Klasse 5 finden Sie unter den Fotos der letzten Aktivitäten weiter unten.

Unser WinterSchulFest (Tag der offenen Tür) am 27.01.23 war nach zwei Jahren Corona-Pause wieder ein voller Erfolg. Wir konnten in unserem Hause fast 400 Besucher begrüßen, die sich über die verschiedensten Aktivitäten informieren konnten.
Nico und Lara holten die goldenen 20er zurück und begeisterten unsere Gäste.

Wir stellen uns vor:

https://www.youtube.com/watch?v=DzGMl7pgdc8


Kurz vor Weihnachten 2022 weilten unsere 7er im Skilager in Neukirchen am Großvenediger (Österreich). Der alte Spruch „Aller Anfang ist schwer.“ traf natürlich auch in diesem Jahr zu. Es ist aber immer wieder erstaunlich, welche rasanten Fortschritte man als völlig Ungeübter in ganz kurzer Zeit machen kann. Auch unsere Kids durften diese angenehme Erfahrung machen.


Auch beim traditionellen Hochsprung mit Musik und beim Weihnachtsprogramm gaben die (meisten) Akteure ihr Bestes.


Sehr geehrte Eltern der Klassenstufen 4 der Grundschule Oederan und unseres Umlandes,
in Kürze beginnt das Aufnahmeverfahren für Schülerinnen und Schüler unserer zukünftigen Klassen 5,

am 10. Februar 2023 erhält Ihr Kind die Bildungsempfehlung für die weiterführende Schule, an der die Anmeldung dann bis zum 03. März 2023 vorliegen muss.

Die Anmeldung an unserer Schule ist derzeit zu folgenden Zeiten geplant:

Freitag, 10. Februar 2023              10.00 – 12.30 Uhr
Montag, 13. Februar 2023            10.00 – 12.30 Uhr
Dienstag, 14. Februar 2023           10.00 – 12.30 Uhr
Mittwoch, 15. Februar 2023         10.00 – 12.30 Uhr
Montag, 27. Februar 2023            08.00 – 12.30 Uhr
Mittwoch, 01. März 2023             08.00 – 12.30 Uhr
Donnerstag, 02. März 2023          08.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 03. März 2023                  08.00 – 10.00 Uhr

Bei der Anmeldung legen Sie bitte vor:

  • den durch die Schule ausgereichten Aufnahmeantrag für die Oberschule (Unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten oder mit einer Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten für die Anmeldung des Kindes)
  • Sorgerechtsbescheinigung bei nicht verheirateten Eltern bzw. aktuelle Negativbescheinigung des Sorgerechts (beim Landratsamt erhältlich)
  • das Original der Bildungsempfehlung
  • eine Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4
  • eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes (Die Kopie können wir auch in der Schule erstellen.)
  • Bescheid über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten, letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan.

Wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit!

Achtung!   Ich bin verpflichtet, Ihnen folgende

Information zum Schüleraufnahmeverfahren Schuljahr 2023/2024 mitzuteilen.

Sehr geehrte Eltern,

das Schüleraufnahmeverfahren – Klassenstufe 5 – für das Schuljahr 2023/2024 hat begonnen. Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Oberschule entschieden haben. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Oberschule besteht. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Aufnahme an der Oberschule, welche Ihre Anmeldung entgegengenommen hat. Ihr Recht als Eltern auf Aufnahme Ihres Kindes wird durch die an der jeweiligen Schule verfügbaren Ausbildungsplätze (Anzahl der Klassen und Schüler pro Klasse) begrenzt. Sollten demnach mehr Schüler angemeldet werden, als Aufnahmekapazitäten an der Schule vorhanden sind, ist die Durchführung eines Auswahlverfahrens nach sachgerechten Kriterien unerlässlich.

Es werden für diesen Fall die folgenden Auswahlkriterien für die freien Plätze unter Berücksichtigung der Gewichtung bei inklusivem Unterricht und der Anzahl der zum Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht zu versetzenden Schüler sowie der anderweitig zugewiesenen Schüler in der nachfolgend genannten Reihenfolge und entsprechender Gewichtung herangezogen:

  1. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, soweit die Inklusionsbedingungen an der Schule erfüllt werden, schwerbehinderte Schüler,
  2. Härtefälle (Unzumutbarkeit der Beschulung an einer anderen nächstgelegenen und aufnahmefähigen Schule),

– darunter fällt insbesondere ein unzumutbarer Schulweg (Hauptwohnsitz – Schule) an Alternativschule, d. h. kein Schüler ist abzulehnen, der keine andere aufnahmefähige Schule innerhalb von 60 Minuten erreichen kann,

Sie haben die Möglichkeit, auf dem Anmeldebogen oder Beifügung eines Schreibens zu den Anmeldeunterlagen auf das Vorliegen einer besonderen Härtesituation hinzuweisen.

  1. Geschwister von Schülern, die auch in der Anmeldung folgenden Schuljahr diese Schule gemeinsam besuchen werden,
  2. Dauer des Schulweges

– ausschlaggebend ist die Wegedauer vom Hauptwohnsitz aus (im Falle des elterlichen Wechselmodells ist das arithmetische Mittel aus den jeweiligen Schulwegen zu bilden)

– die Wegedauer ergibt sich für fußläufige Schüler aus der über ein öffentlich zugängliches Entfernungsermittlungstool (z. B. Google Maps) zu ermittelnden Wegstrecke, für deren Bewältigung drei Minuten je 200 Metern anzusetzen sind, und für Fahrschüler, für die gemäß der Satzung des zuständigen Verkehrsverbundes Anspruch auf eine erstattungsfähige Schülerbeförderung besteht bzw. – soweit Letztere keine sog. Mindestentfernungen regelt – für die gemäß Ziffer 3.1 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern von einem unzumutbaren fußläufigen Schulweg ausgegangen wird, über das Fahrplantool des zuständigen Verkehrsverbundes,

  1. Zufallsprinzip (Losverfahren)

– kommt nur zur Anwendung, sofern an der Kapazitätsgrenze mehrere Anmeldungen mit identischen Voraussetzungen vorliegen,

Am 26. Mai 2023 sollen Sie den Aufnahmebescheid bzw. ggf. einen Ablehnungsbescheid erhalten.

Kann Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden, erfolgt eine Umlenkung an die nächstgelegene, nach Aufnahme der dort eingegangenen Erstanträge noch aufnahmefähigen und geeigneten (Wunsch-)Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Sofern nach der ersten Aufnahmeentscheidung weitere Kapazitäten an unserer Schule entstehen sollten (z. B. durch Wegzüge; Versetzungen von Schülern, die ursprünglich nicht versetzt werden sollten; Rücknahmen von Anträgen) wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen die Ablehnungsbescheide (mindestens ein Monat und drei Werktage nach Erlass dieser) ein Nachrückverfahren durchgeführt. Hierbei sind auch alle Antragsteller, die sich erstmalig an unserer Schule anmelden (z. B. aufgrund kurzfristigen Zuzugs oder Ablehnung durch die Wunschschule und Zuweisung zu einer weniger erwünschten Schule) zu berücksichtigen. Es kommen die gleichen Kriterien, wie beim Erst-aufnahmeverfahren zur Anwendung.

Kann auch im Nachrückverfahren eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, verbleibt es bei der erfolgten Umlenkung wie oben beschrieben. Für die im Nachrückverfahren vorgetragenen Erstanträge, die abgelehnt worden sind, erfolgt die Umlenkung im vorgenannten Sinn.

Frank Hunger
Schulleiter


Achtung! Information zum Anmeldeverfahren ukrainischer Kinder und Jugendlicher:

Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet.
Das Portal ist seit dem 25.03.2022 unter folgendem Link zu erreichen: https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine

Qualitätssiegel für berufliche Orientierung

 Wir haben es wieder geschafft!

Am 18.09.2018 kurz nach 15.00 Uhr ist die Anspannung von uns allen abgefallen. Die Jury teilte uns mit, dass wir das Qualitätssiegel für berufliche Orientierung verteidigen konnten. Damit hat wieder eine beispielhafte Teamleistung ihren vorläufigen Höhepunkt gefunden. Schüler, Lehrer, Eltern und Kooperationspartner konnten durch eine weitgehend übereinstimmende Argumentation überzeugen. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken!