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Information zum Schüleraufnahmeverfahren Schuljahr 2025/2026

Sehr geehrte Eltern,

das Schüleraufnahmeverfahren – Klassenstufe 5 – für das Schuljahr 2025/2026 hat begonnen.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Oberschule besteht. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Aufnahme an der Oberschule, welche Ihre Anmeldung entgegengenommen hat. Das Recht der Eltern auf Aufnahme ihres Kindes wird durch die an der jeweiligen Schule verfügbaren Ausbildungsplätze (Anzahl der Klassen und Schüler pro Klasse) begrenzt. Sollten demnach mehr Schüler angemeldet werden, als Aufnahmekapazitäten an der Schule vorhanden sind, ist die Durchführung eines Auswahlverfahrens nach sachgerechten Kriterien unerlässlich.

Es werden für diesen Fall die folgenden Auswahlkriterien für die freien Plätze unter Berücksichtigung der Gewichtung bei inklusivem Unterricht und der Anzahl der versetzungsgefährdeten und anderweitig zugewiesenen Schüler in der nachfolgend genannten Reihenfolge und entsprechender Gewichtung herangezogen:

  1. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, soweit die Inklusionsbedingungen an der Schule erfüllt werden,
  2. Schüler, die bei Ablehnung einen unzumutbaren Schulweg hätten, d. h. kein Schüler ist abzulehnen, der keine andere aufnahmefähige Schule innerhalb von 60 Minuten erreichen kann,
  3. Härtefälle,
  4. Geschwisterkind an der Schule (oder in den Folgejahren)
  5. Länge bzw. Dauer des Schulweges,
  6. Zufallsprinzip (Losverfahren)

Wird die Zahl der freien Plätze nach Beachtung der o.g. Reihenfolge in einem der Kriterien 2 bis 5 überschritten, werden die Plätze für das jeweilige Kriterium über das Zufallsprinzip (Losverfahren) vergeben. Alle Schüler dieses Kriteriums nehmen grundsätzlich gleichberechtigt am Losverfahren teil. Es werden die freien Plätze zugelost.

Sie haben die Möglichkeit, auf dem Anmeldebogen und auch bei der Abgabe der Anmeldeunterlagen auf das Vorliegen einer besonderen Härtesituation hinzuweisen.

Am 16.05.2025 sollen Sie den Aufnahmebescheid bzw. ggf. einen Ablehnungsbescheid erhalten.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Schmiedeck
Schulleiterin

Hier die diesjährige gesamte Zeitschiene des Wechsels an eine weiterführende Schule:  Zeitschiene GS

Echo zum unserem WinterSchulFest 2024:


Wir haben es wieder geschafft!

Am 15.09.2023 kurz nach 14.30 Uhr ist die Anspannung von uns allen abgefallen. Die Jury teilte uns mit, dass wir das Qualitätssiegel für berufliche Orientierung verteidigen konnten.
Damit dürfen wir diese Auszeichnung für weitere 5 Jahre tragen, und das bereits zum 4. mal. Eine beispielhafte Teamleistung hat ihren vorläufigen Höhepunkt gefunden. Schüler, Lehrer, Eltern und Kooperationspartner konnten durch eine weitgehend übereinstimmende Argumentation überzeugen. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken!


Wir stellen uns vor:

https://www.youtube.com/watch?v=DzGMl7pgdc8


Achtung! Information zum Anmeldeverfahren ukrainischer Kinder und Jugendlicher:

Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet.
Das Portal ist seit dem 25.03.2022 unter folgendem Link zu erreichen: https://www.schulportal.sachsen.de/bildungsberatung/